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Sinopsis
Auf Reisen schnell E-Mails checken und auf ein vorhandenes WLAN-Netz zugreifen? Das klingt verlockend. Die Idee nicht genutzte Kapazitäten der eigenen Internetleitung anderen zur Verfügung zustellen und dafür bei anderen deren Kapazität mit nutzen zu können ist ein Geschäftsmodell, dass erfolgreich läuft. Vorhandene DSL-Anschlüsse und WLAN-Netze werden dazu mit spezieller Hardware ausgestattet und so den Teilnehmern zugänglich gemacht. Teilnehmer ohne eigenen Internetanschluss können Tagestickets für die Nutzung der teilnehmenden WLAN-Netze erwerben. Das OLG Köln hatte zu entscheiden, ob ein solches Geschäftsmodell gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, da hierdurch die Anbieter von DSL-Anschlüssen unzulässig benachteiligt werden. Über das Urteil des OLG Köln und die rechtlichen Argumente des Gerichtes sprach Christoph Golla mit dem Geschäftsführer der Forschungsstelle gewerblicher Rechtsschutz am ITM Christoph Rempe. Das Urteil findet sich hier .